Häufige Fragen

Antworten zur Schulbegleitung.

Eine sachliche Erstinformation. Die individuelle Prüfung und Entscheidung liegt bei den zuständigen Stellen.

Ein Anspruch kann bestehen, wenn ein Kind oder Jugendlicher aufgrund einer körperlichen, geistigen, seelischen, drohenden seelischen oder anderen relevanten Beeinträchtigung Unterstützung benötigt, um am Schulalltag teilzunehmen. Die Entscheidung trifft der zuständige Leistungsträger.
Bei einem bewilligten Anspruch werden die Kosten in der Regel vom zuständigen Amt übernommen. Welches Amt zuständig ist, hängt von der individuellen Situation Ihres Kindes ab.
Der Antrag wird beim zuständigen Amt beziehungsweise Leistungsträger gestellt. Häufig werden Unterlagen benötigt, die den Unterstützungsbedarf nachvollziehbar machen.
Die Dauer hängt vom Einzelfall, den erforderlichen Unterlagen, dem zuständigen Leistungsträger und der Verfügbarkeit einer passenden Teilhabeassistenz ab.
Eine THA unterstützt entsprechend des individuellen Bedarfs, zum Beispiel bei Orientierung, Strukturierung, Kommunikation, sozialer Teilhabe oder emotionaler Regulation.
Wir berücksichtigen Unterstützungsbedarf, Persönlichkeit des Kindes, schulisches Umfeld sowie Erfahrung, Qualifikation und Persönlichkeit der Teilhabeassistenz.
Bei einem Ausfall informiert Mosaik die Beteiligten so früh wie möglich und prüft, welche organisatorische oder personelle Lösung im konkreten Fall möglich ist.
Mosaik unterstützt eine klare Kommunikation und abgestimmte Zusammenarbeit zwischen Familie, Schule, Leistungsträger und Teilhabeassistenz.

Diese Antworten sind eine allgemeine Erstinformation und keine Rechtsberatung oder verbindliche Zusage.

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